Der Badische Sportfischerverband e.V. ( im folgenden BSFV e.V. genannt ), gegründet am 20. November 1920 als Mannheimer Bund, stellt sich auf dieser Webseite vor und ist zu erreichen unter folgender Adresse :
Unsere Geschäftsstelle hat folgende Öffnungszeiten
Der BSFV e.V. hat 78 Mitgliedsvereine mit insgesamt ca 3000 Mitgliedern (Stand Januar 2008) aus dem gesamten Baden-Württembergischen Raum. Eigenes Pachtgewässer ist der Vogelstangsee in Mannheim. Für dieses Gewässer sind Angel-Erlaubnisscheine bei Claus Neuer, Feldstrasse 132, 68259 Ma-Feudenheim sowie beim BSFV erhältlich. Zusammen mit dem VFG e.V. ( Verband für Fischerei- und Gewässerschutz, Sitz in Stuttgart ) bildet der BSFV e.V. (mit Sitz in Mannheim ) eine Pachtgemeinschaft für den Mühlauhafen , Kartenausgabe durch den FZV 1898 Mannheim e.V. , den Verbindungskanal , Kartenausgabe durch den VPV Mannheim e.V. sowie den Rhein ab Altlußheim bis zur hessischen Landesgrenze ( km 395,300 – 437,000 ), einschließlich Industriehafen Mannheim, nördlicher und südlicher "Ketscher Baggersee" sowie den Kollersee mit ca 66 ha Wasserfläche und den Neckar ab der Rainbachmündung bei Dilsberg bis zur Einmündung in den Rhein ( km 36,360 - 0,0 ). Mit der Verwaltung dieser Pachtgewässer ist die RNPG e.V. beauftragt, diese gibt im Namen der beiden paritätisch vertretenen Verbände Angel-Erlaubnisscheine für Rhein und Neckar aus, bzw. Angel-Erlaubnisscheine werden auch durch autorisierte Angelgeschäfte ausgegeben. Der BSFV e.V. selbst wird durch ein Präsidium geführt. Gewählter Präsident seit Mai 2002 ist Berthold Arnold. Vizepräsident und ehrenamtlicher Geschäftsführer ist Anton Markmann , der bei dringenden Angelegenheiten werktags ( 8°° - 16°° Uhr ) unter der Rufnummer 01744491076 zu erreichen ist. Der BSFV e.V. hat die gewählten Referate Fischen, Casting, Umwelt und Naturschutz, Gewässerschutz, Fischereiaufsicht und Jugend, welche mit Behörden, anderen Verbänden und Institutionen eng zusammenarbeiten. Eigene Ausbilder unterweisen neue Interessenten und bereiten diese auf die in Baden Württemberg notwendige, staatlich vorgeschriebene Fischerprüfung vor. Staatliche Prüfungen finden einmal jährlich am 2ten Freitag im November statt. Werte Besucher unserer Webseite, in den nächsten Wochen werden wir versuchen diese mit Beiträgen und Informationen rund um das Fischen, Stück für Stück zu erweitern, bzw. neueste Informationen an Sie weiterzugeben. Wir versuchen Sie zu informieren über die Fischerei, behördliche Erlasse und sonstiges, einfach alles Wissenswerte rund um die Angel-Fischerei und das Vereinswesen. Schauen Sie immer mal wieder zu uns rein. Es könnte sich für Sie auszahlen. März 2009 Anton Markmann Geschäftsführer BSFV e.V. |
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